§ 1 Grundsatz

Diese Beitragsordnung ist nicht Bestandteil der Satzung. Sie regelt die Beitragsverpflichtungen der Mitglieder sowie Gebühren und Umlagen. Sie kann nur von der Mitgliederversammlung des Vereins geändert werden.

§ 2 Beschlüsse

  1. Die Mitgliederversammlung beschließt die Höhe des Beitrags, die Gebühren und Umlagen. Der Vorstand legt die Gebühren fest.
  2. Die festgesetzten Beträge werden zum 1. März des folgenden Jahres erhoben, in dem der Beschluss gefasst wurde. Durch Beschluss der Mitgliederversammlung kann auch ein anderer Termin festgelegt werden.

§ 3 Beiträge

Beitragsklasse

Mitgliedsform

Beitragshöhe pro Jahr:

01

Kinder bis 14 Jahren

10,00 €

02

Jugendliche bis 18 Jahre

20,00 €

03

Erwachsene über 18 Jahre

30,00 €

04

Ehepaare

50,00 €

05

Familienbeitrag mit Kindern

50,00 €

06

Azubis, Freiwillig Wehrdienstleistende, Ersatzwehrdienstleistende, Studenten

30,00 €

07

Fördermitgliedschaft

25,00 €

  1.  Für die Beitragshöhe ist der am Fälligkeitstag bestehende Mitgliederstatus maßgebend.
  2. Ermäßigte Beitragsformen der Beitragsklasse 05 - 06 müssen beantragt, die Begründung mit entsprechenden Unterlagen nachgewiesen werden. Der Vorstand entscheidet über die Einstufung im Rahmen der von der Mitgliederversammlung vorgegebenen Beträge.
  3. Änderungen der persönlichen Angaben sind schnellstmöglich mitzuteilen, insbesondere bei Inanspruchnahme der Beitragsklassen 05 - 06.
  4. Der Mitgliedsbeitrag wird durch Einzugsermächtigung zum 01.03. eines jeden Jahres vom Girokonto abgebucht.
  5. Die Höhe der einzelnen Beiträge wird durch die Mitgliederversammlung beschlossen und gilt bis zum 31.12. des Folgejahres. Fasst die Mitgliederversammlung keinen neuen Beschluss, verlängert sich die Wirksamkeit um ein weiteres Jahr.

§ 4 Gebühren

Trainingsstättennutzungsgebühr 10,00 € pro Quartal/Beitragsklasse 01. Trainingsstättennutzungsgebühr 20,00 € pro Quartal/Beitragsklasse 02-06. Einzug vierteljährlich: 05. Januar, 05. April, 05. Juli und 05. Oktober. Der Einzug wird bis auf weiteres ersatzlos ausgesetzt. In der Beitragsklasse 07 (Fördermitgliedschaft) entfällt die Trainingsstättennutzungsgebühr.

  1.  Für zusätzliche Sportangebote (Sportkurse, Rehabilitationsprogramme usw.) können gesonderte Gebühren erhoben werden, die im Einzelnen festzulegen sind.
  2. Die Beitrags-, Gebühren und Umlageerhebung erfolgt durch Datenverarbeitung (EDV).
  3. Die personengeschützten Daten der Mitglieder werden nach dem Bundesdatengesetz gespeichert.

§ 5 Vereinskonto

Bank: Volksbank Raiffeisenbank Rosenheim-Chiemsee
BIC: GENODEF1VRR
IBAN: DE46711600000007120869

  1. Die Mitgliedsbeiträge, Gebühren und Umlagen sind ausschließlich im Lastschrifteinzugsverfahren zu Beginn eines jeden Quartals (Gebühren) bzw. zum 1.3. (Mitgliedsbeiträge, Umlagen) zu zahlen.
  2. Überweisung auf andere Konten als dem offiziellen Vereinskonto sind nicht zulässig und werden nicht als Zahlungen anerkannt.
  3. Rücklastschriftgebühren betragen jeweils 10,00 €.